Januar-Session 2023 – dringliches Postulat überwiesen

An der Januar-Session hat sich der Luzerner Kantonsrat unter anderem mit Vorlagen aus den Bereichen Volksschule, Kulturförderung, der Steuerung der kantonalen Beteiligungen, der Entlastung der Privatpflege, dem Angebot im Luzerner Kantonsspital am Standort Wolhusen und der Teilrevision des Parlamentsrechts befasst. Zudem wurde ein mein dringlich eingereichter Vorstoss teilweise erheblich überwiesen.

Kantonsrat stimmt dem Planungsbericht Volksschulbildung zu
98 Prozent der Jugendlichen im Kanton Luzern sollen eine Berufslehre oder die Maturität abschliessen. Dies ist das Ziel des Planungsberichtes über die weitere Entwicklung der Volksschule, der Gymnasien und der Berufsbildung (B 127). Der Kantonsrat hat den Bericht zustimmend zur Kenntnis genommen. Verlangt wurde von der Regierung unter anderem, für den Lehrerinnen- und Lehrerberuf attraktive Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Lehrpersonen im Kanton bleiben. Weiter müssen die schul- und familienergänzenden Tagesstrukturen gefördert werden, auch mit einem Ferienangebot. Klar sprach sich der Kantonsrat weiter dafür aus, dass die Schulsozialarbeit für der Stufe Gymnasien und Sekundarstufe II bei Bedarf eingeführt wird. Der Kantonsrat zeigte sich zufrieden mit der geplanten Immobilienstrategie. Weil steigende Schülerinnen- und Schülerzahlen erwartet werden, sollen die Kantonsschulen in Sursee und Reussbühl ausgebaut werden.

Kulturförderungsvorlage muss ergänzt werden
Der Kantonsrat hat die Botschaft über die Weiterentwicklung der regionalen Kulturförderung (B 126) zurückgewiesen. Der Rückweisungsantrag ist mit dem Auftrag verbunden, der Regierungsrat solle zeigen, wie der Kanton im Bereich Regionalkultur nicht nur Projekte, sondern auch Strukturen mitfinanziere. Gemäss der heutigen Aufgabenteilung ist die Strukturfinanzierung im Bereich Regionalkultur Aufgabe der Gemeinden.

Wirtschaftsdelikte können besser bekämpft werden
Betreibungs- und Konkursämter können künftig einfacher und schneller Konkurs- und Betreibungsdelikte bei den Strafverfolgungsbehörden anzeigen. Der Kantonsrat hat das Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (B 132) in erster Beratung entsprechend ergänzt.

Ergänzte Beteiligungsstrategie genehmigt
Der Kantonsrat hat die Beteiligungsstrategie 2022 des Kantons Luzern (B 77a) genehmigt. Er hatte sie in der Oktobersession 2021 zunächst zurückgewiesen, weil er im Zusammenhang mit der Public Corporate Governance ergänzende Ausführungen zu Feststellungen und Empfehlungen der Aufsichts- und Kontrollkommission wünschte. Diesem Auftrag des Kantonsrates ist der Regierungsrat in der neuen Vorlage nachgekommen, der Kantonsrat hiess in seiner Debatte verschiedene Bemerkungen der Planungs- und Finanzkommission gut.

Fideikommiss aufgehoben
Der Kantonsrat stimmte am Montag der Aufhebung des Feer’schen Fideikommisses, Abteilung Pfyffer von Altishofen zu (B 63). Fideikommisse stehen im Widerspruch zum geltenden Erbrecht und zum Verfassungsgrundsatz der Gleichbehandlung von Frau und Mann. Der Kantonsrat beschloss in seiner Mehrheit, das Fideikommiss aufzuheben und den Besitz in eine Stiftung zu überführen.

Zulage und Gutscheine für freiwillige Pflege
Der Kantonsrat hat sich klar dafür ausgesprochen, dass im Kanton Luzern die freiwillige, unentgeltliche Pflege von hilfsbedürftigen Personen entschädigt wird. Der Rat hat das Betreuungs- und Pflegegesetz angepasst. Als Zeichen der Wertschätzung erhalten Angehörige künftig eine jährliche Anerkennungszulage. Zudem gibt es einen Gutschein, mit welchem Pflegeleistungen Dritter beansprucht werden können, um so die Angehörigen eine gewisse Zeit zu entlasten. Die kantonale Volksinitiative «Privatpflege- und Betreuungsinitiative» lehnte der Kantonsrat ab. Die Initianten zeigten sich mit dem Entscheid zufrieden und erklärten während der Debatte an, dass sie die Initiative zurückziehen, sofern kein Referendum ergriffen wird. Die Volksinitiative hatte einen Steuerabzug gefordert.

Arbeitsgrundlagen werden an die Praxis angepasst
Der Kantonsrat hat in erster Beratung die Teilrevision des Parlamentsrechts (B 145) behandelt. Die rechtlichen Grundlagen des Ratsbetriebes datieren auf 2015 und sollen Anpassungen erfahren, die sich aus der Digitalisierung, der gelebten Ratspraxis, überwiesenen Vorstössen sowie weiteren Anliegen aus der Ratsmitte ergeben. Mit der Teilrevision werden auch bereits einzelne Massnahmen aus dem Planungsbericht B 30 über die politische Kultur und Zusammenarbeit im Kanton Luzern umgesetzt. Die zweite Beratung findet in der Märzsession statt.

Einzelinitiativen zum Spitalstandort Wolhusen
Mit fünf gleich lautenden Einzelinitiativen verlangt das Parlament eine Ergänzung des Spitalgesetzes: Das Luzerner Kantonsspital soll an den Standorten Luzern, Sursee und Wolhusen ein Spital mit mindestens einer ausreichenden, allen zugänglichen ambulanten und stationären medizinischen Grund- und Notfallversorgung anbieten. Der Rat überwies die Initiativen, damit die Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit in einem ersten Schritt einen Bericht erstellt, zu dem sich der Regierungsrat äussern kann. In einem zweiten Schritt wird die Kommission eine Botschaft ausarbeiten. Die Gesetzesänderung wird danach zweimal im Parlament beraten.

Sonderkredit für Knoten Lohren bewilligt
Der Kantonsrat hat für die Änderung der Kantonsstrassen im Bereich Knoten Lohren, Gemeinde Emmen, einen Sonderkredit von 12,16 Millionen Franken bewilligt (B 125). Gemäss Bauprogramm 2019–2022 für die Kantonsstrassen umfasst das Projekt die Optimierung der Leistungsfähigkeit, die Anordnung von Busspuren, die Anpassung der Bushaltestellen und den Bau von Rad- und Gehwegen.

Text: Staatskanzlei Luzern