Der Kanton Luzern soll bei der Windkraft vorwärts machen. Der Kantonsrat hat sich klar für schnellere Bewilligungsverfahren für grössere Windenergie-Anlagen ausgesprochen. In zweiter Beratung wurde die Steuergesetzrevision verabschiedet. Am zweiten Tag der Märzsession befasste sich der Kantonsrat mit den Wirkungsberichten 2023 zum kantonalen Finanzausgleich und zur Aufgaben- und Finanzreform 2018. Ausserdem diskutierte er anhand eines Berichts der zuständigen Kommission die Grund- und Notfallversorgung an den Luzerner Spitälern. Dazu kamen verschiedene Wahl- und weitere Geschäfte.

Im Kanton Luzern werden die Bewilligungsverfahren für grössere Windkraft-Anlagen beschleunigt. Der Kantonsrat hat das Planungs- und Baugesetz (B 15) entsprechend angepasst. Grössere Windenergie-Anlagen produzieren mindestens 10 Gigawatt-Stunden Strom. Für solche Anlagen gibt es neu ein zentrales, kantonales Plangenehmigungsverfahren. Gemeinden können im Vorfeld ihre Anträge eingeben, die Stimmberechtigten bei grösseren Anlagen aber nicht mitbestimmen. Das beschleunigte Plangenehmigungsverfahren würde auch für Reservekraftwerke gelten. Die Änderungen im Planungs- und Baugesetz bringt weiter Vorgaben für Ladestationen für Elektro-Autos in Neubauten und die Gemeinden können mehr Vorschriften für klimaangepasstes Bauen machen. Die zweite Beratung findet im Mai statt.

Steuergesetzrevision verabschiedet
In der zweiten Beratung hat der Kantonsrat zum Start der März-Session die Steuergesetzrevision 2025 (B 8) verabschiedet. Mit der Revision werden Privatpersonen und Unternehmen ab 2028 um über 120 Millionen Franken jährlich entlastet. Das letzte Wort haben die Stimmberechtigten an der Urne.

Ja zur Ausbildungsoffensive in der Pflege
Bei der Ausbildungsoffensive in der Pflege hat der Kantonsrat in der zweiten Beratung das kantonale Einführungsgesetz (B 10) genehmigt. Abgelehnt wurde ein Antrag der Gesundheitskommission GASK. Diese hatte verlangt, dass der Kanton Luzern in der Ausbildungsoffensive das «Zentralschweizer Modell» übernimmt. Ausbildungsbeiträge wären damit bereits ab 22 Jahren ausbezahlt worden und es wäre zusätzlich eine Familienzulage ausgerichtet worden.

Ja zum Verkauf der Höhenklinik Montana
Der Kantonsrat hat dem Verkauf der Luzerner Höhenklinik Montana, einer Tochtergesellschaft der Luzerner Kantonsspital AG, nach erster Beratung grossmehrheitlich zugestimmt. Damit der Verkauf vollzogen werden kann, muss das Spitalgesetz angepasst werden. Die zweite Beratung der Vorlage (B 12) ist für die Mai-Session vorgesehen. Die Höhenklink Montana wird wegen ihrer Lage im Kanton Wallis für die rehabilitative Versorgung der Luzerner Bevölkerung nicht mehr zwingend benötigt. Sie soll deshalb an die Swiss Medical Network verkauft werden, die den Betrieb weiterführen wird. Aus der Ratsmitte wurde kritisiert, dass die Personalverbände nicht in die Verkaufsverhandlungen einbezogen worden seien und dass kein höherer Verkaufspreis erzielt werden konnte.

Weiter hat der Kantonsrat am ersten Sessionstag den Wirkungsbericht zum Finanzausgleich (B 13) zustimmend zur Kenntnis genommen.

Leistungsangebot Kantonsspital Wolhusen
Der Kantonsrat befasste sich am Dienstag mit dem Leistungsangebot an den Luzerner Spitalstandorten. Grundlage der Debatte war ein Bericht der Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit, der eine allgemein zugängliche ambulante und stationäre Grund- und Notfallversorgung in den Spitälern Luzern, Sursee und Wolhusen zum Ziel hat. Demnach sind an den drei Standorten mindestens die Bereiche Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie, Gynäkologie/Geburtshilfe, Anästhesie, Intermediate Care Unit (IMC) und eine interdisziplinäre Notfallstation mit 24-Stunden-Bereitschaft vorzusehen. Den Anstoss zu diesem Kommissionsbericht haben fünf Einzelinitiativen mit demselben Ziel gegeben. Bei der Debatte ging es sowohl um die zu gewährleistenden Angebote als auch um die Finanzierung, die im Gesetzesentwurf der GASK nicht im Detail geregelt ist. Die zweite Beratung der Vorlage ist für die Maisession vorgesehen.

Politik befasst sich mit Rückzahlung von Härtefallgeldern
Der Kantonsrat diskutierte anhand mehrerer Vorstösse die Rückforderung von Covid-19-Härtefallbeiträgen an Unternehmen, die während der Pandemie Gewinne geschrieben haben. Der Rat erklärte das Postulat P 158 über die kantonale Lösung bezüglich der bedingten Gewinnbeteiligung bei Härtefallgeldern vollumfänglich erheblich. Der Regierungsrat wird der Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) innerhalb von zwei Monaten einen Bericht mit verschiedenen Varianten für das weitere Vorgehen vorlegen, damit die WAK das Thema vertieft diskutieren kann. In der Ratsdebatte wurde bekräftigt, dass mit kantonalen Steuererträgen keine privaten Gewinne finanziert werden sollen.

Wirkungsberichte zum Finanzausgleich und zur AFR18
Weiter hat der Kantonsrat von den beiden Wirkungsberichten zum Finanzausgleich (B 13) und zur Aufgaben- und Finanzreform AFR18 (B 14) zustimmend Kenntnis genommen. Im laufenden Jahr werden im kantonalen Finanzausgleich 184 Millionen Franken umverteilt. Die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes befindet sich momentan in der Vernehmlassung. Weitere Informationen zur Debatte über die beiden Wirkungsberichte gibt es im Video.

Text: Kanton Luzern (Staatskanzlei)