Im Kanton Luzern wird die Beherbergungsabgabe angehoben. Der Kantonsrat hat das Tourismusgesetz angepasst und damit die Grundlagen für die Digitalisierung im Abrechnungswesen geschaffen. Die kantonale Gesetzesinitiative «Gegen Fan-Gewalt» wurde für teilweise ungültig erklärt. Der Regierungsrat erhält ein Jahr Zeit, um einen Gegenentwurf auszuarbeiten. Am zweiten Tag der September-Session hat der Luzerner Kantonsrat die für dringlich erklärten Vorstösse behandelt. Thema waren die geplanten Kürzungen der Gelder im Bereich Jugend+Sport und eine mögliche Finanzhilfe an die Steeltec AG. Am dritten Tag der September-Session hat der Luzerner Kantonsrat zahlreiche Vorstösse behandelt. Das Parlament entschied, dass es bald eine kantonale Behindertensession geben soll. Zudem wird ein neuer Anlauf für ein Gesetz über die Prostitution genommen.

Der Kantonsrat hat sich in erster Beratung einstimmig für die Änderung des Tourismusgesetzes (B 54) ausgesprochen. Mit der Änderung wird die Beherbergungsabgabe von 50 Rappen auf 1.10 Franken pro Person und Nacht erhöht. Die Regierung kann den Betrag auf maximal 1.50 Franken erhöhen (Video). Momentan wird mit der Beherbergungsabgabe das Tourismus-Marketing finanziert. Neu ist die Abgabe allgemein für die Tourismus-Förderung vorgesehen. Die Gesetzesänderung schafft die Voraussetzung für die Digitalisierung der Abrechnungen. Geplant ist eine elektronische Plattform.

Gesetzesinitiative für teilweise ungültig erklärt
Die Gewalt rund um die Fussballspiele beschäftigt den Kantonsrat. Die kantonale Gesetzesinitiative «Gegen Fan-Gewalt» (B 48) wurde für teilweise ungültig erklärt, da verschiedene Inhalte mit übergeordnetem Recht nicht vereinbar sind. Das Parlament verlangt jedoch vom Regierungsrat einen Gegenentwurf zur Initiative. Damit eine entsprechende gesetzliche Regelung ausgearbeitet werden kann, wurde eine Fristverlängerung um ein Jahr gutgeheissen.

Kantonsangestellte werden nicht mehr gewählt
Die Kantonsangestellten erhalten künftig bei ihrer Anstellung einen öffentlich-rechtlichen Vertrag. Die bisherige Wahl wird abgeschafft. Der Kantonsrat hat die Änderung des Personalgesetzes (B 56) in erster Beratung einstimmig gutgeheissen.

Der elektronische Datenaustausch zwischen den einzelnen Fachbereichen im Objektwesen wird einfacher. Das Parlament hat dem E-Government-Projekt objekt.lu (B 49) klar zugestimmt. Daten aus verschiedenen Domänen wie Bau, amtliche Vermessung oder Grundbuch können künftig über ein zentrales Informationssystem abgerufen werden.

Höhere Entschädigungen für das Parlament
Die Mitglieder des Kantonsrates und die Fraktionen erhalten ab 2026 höhere Entschädigungen. Die Mehrzahl der Fraktionen im Kantonsrat erachtete die Erhöhung als angemessen für die anspruchsvolle Tätigkeit des Parlaments und hiess die Vorlage (B 57) gut.

Die Liste der säumigen Prämienzahlerinnen und –zahler (B 51) im Kanton Luzern hat ausgedient. Der Kantonsrat sprach sich auch in der zweiten Beratung deutlich für die Abschaffung aus (Video).

Aus dem Kantonsrat verabschiedet wurden Willi Knecht (SVP, Menznau) und Bernadette Rüttimann (Die Mitte, Hochdorf). Knecht sass14 Jahre im Parlament, seine Nachfolgerin ist Marlen Vogel-Kuoni (SVP, Willisau). Bernadette Rüttimann war sechs Jahre im Parlament, ihr Nachfolger wird Christian Meister (Die Mitte, Emmen).

Am ersten Tag der September-Session 2025 hat der Kantonsrat 16 Geschäfte auf der Traktandenliste behandelt. Die Session wird am Dienstag, 9. September 2025, fortgesetzt und kann live auf www.lu.ch oder auf der Tribüne im Kantonsratssaal mitverfolgt werden.

Der Kanton Luzern soll im Rahmen seiner Kompetenzen und Möglichkeiten dafür sorgen, dass die vom Bund angekündigten Kürzungen im Bereich Jugend+Sport rückgängig gemacht werden. Der Kantonsrat hat dazu zwei Vorstösse überwiesen (P 506/P 509). Der Regierungsrat soll das Thema in die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) einbringen und auch im Austausch mit den Bundesparlamentarierinnen und -parlamentariern aus dem Kanton Luzern ansprechen. Wenn der Bund an den Kürzungen festhält, will der Regierungsrat Teilkompensationsmöglichkeiten prüfen.

Eine kantonale Finanzhilfe für die Steeltec AG in Emmen war im Kantonsrat umstritten. Ein Vorstoss (P 347) verlangt, dass sich der Kanton an den Massnahmen zum Erhalt des Produktionsstandortes Emmen beteiligt. Der Vorstoss wurde teilweise erheblich erklärt. Die zuständige Kommission des Kantonsrates wird in einem nächsten Schritt mögliche Finanzhilfen im Rahmen der Vorlage zur Standortförderung diskutieren.

Der Nachmittag des zweiten Tages der September-Session 2025 stand im Zeichen der Fraktionsausflüge. Die Session wird am Montag, 15. September 2025, fortgesetzt und kann live auf www.lu.ch oder auf der Tribüne im Kantonsratssaal mitverfolgt werden.

Im Kanton Luzern soll es bald eine Behindertensession geben. Der Kantonsrat hat einen Vorstoss (M 332) als Postulat erheblich erklärt. Der Kanton will die Behindertenorganisationen bei der Planung und Durchführung der Behindertensession unterstützen und dafür rund 25’000 Franken aus dem Lotteriefonds bereitstellen. Eine eigene gesetzliche Grundlage braucht es für die Durchführung einer Behindertensession nicht.

Die Individualbesteuerung ist für eine Mehrheit des Kantonsrates die richtige Besteuerung für die Zukunft. Ein Vorstoss (M 463), der verlangt, dass sich der Kanton gegen die Einführung der Individualbesteuerung einsetzen soll, wurde knapp abgelehnt. Verheiratete Paare werden im heutigen System gemeinsam besteuert und bezahlen wegen der progressiven Tarife häufig mehr als Alleinstehende und Unverheiratete.

Neuer Anlauf für ein Prostitutionsgesetz
Der Kanton Luzern nimmt einen neuen Anlauf für ein Gesetz über die Prostitution. Ein Vorstoss (M 216) wurde vom Kantonsrat als Motion teilweise erheblich erklärt. Die Regierung muss nun einen Gesetzesentwurf erarbeiten. Vor zehn Jahren hatte der Kantonsrat ein Gesetz über die Sexarbeit im Kanton Luzern abgelehnt.

Zudem überwies der Kantonsrat einen Vorstoss (M 419), der eine Gesetzesänderung gegen kommunale Mindestlöhne verlangt. Es soll den Gemeinden untersagt werden, auf ihrem Gemeindegebiet Mindestlöhne festzulegen.

Während der dreitägigen September-Session hat der Luzerner Kantonsrat 46 Geschäfte auf der Traktandenliste erledigt. Die Videos der Sessionshalbtage stehen auf der Archivseite jeweils ab dem Folgetag zur Verfügung.

Text: Staatskanzlei Kanton Luzern