1. Tag – Die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips in der Verwaltung ist vom Kantonsrat Luzern am ersten Tag der September-Session klar gutgeheissen worden. Die Volksinitiative für das Stimmrechtsalter 16 auf Kantonsebene lehnte das Parlament ab. Für den Ausbau und die Sanierung der Kantonsstrasse in Alberswil bewilligte der Kantonsrat einen Kredit von 16,9 Millionen Franken.
Als einer der letzten Kantone führt Luzern das Öffentlichkeitsprinzip ein (B25). Neu müssen die Behörden begründen, wieso gewisse Dokumente nicht öffentlich sind, bisher war es genau umgekehrt. Der Kantonsrat begrüsst es, dass mit dem Öffentlichkeitsprinzip die Kantonsverwaltung transparenter und das Vertrauen in Behörden und Verwaltung gestärkt werden. Wenn die Aufarbeitung von Dokumenten aufwendig ist, kann der Kanton dafür eine Gebühr verlangen. Abgelehnt wurden Anträge, welche Gesuche grundsätzlich kostenlos machen wollten oder weniger Einschränkungen beim Zugang zu bestimmten Dokumenten forderten. Formell beschlossen wird das Öffentlichkeitsprinzip in der zweiten Beratung im Oktober.
Stimmrecht für kantonale Vorlagen weiterhin erst ab 18 Jahren
Im Kantonsrat einmal mehr chancenlos war die Senkung des Stimmrechtsalters auf 16 Jahre (B24). Die Volksinitiative «Ja zum Stimmrechtsalter 16!» wurde abgelehnt. Die Initiative verlangt die Senkung des aktiven Stimm- und Wahlrechts in kantonalen Angelegenheiten von heute 18 auf 16 Jahre.
Keine Steuerbefreiung für Herdenschutzhunde
Halterinnen und Halter von Assistenzhunden bezahlen künftig keine Hundesteuer mehr. Aktuell beträgt die Steuer 120 Franken jährlich. Der Kantonsrat hat in zweiter Beratung dem Gesetz über das Halten von Hunden zugestimmt (B18). Ein Antrag, auch Herdenschutzhunde von der Steuer zu befreien, war erfolglos.
Für die Sanierung und den Ausbau der Kantonsstrasse in Alberswil hiess das Parlament einen Kredit von 16,9 Millionen Franken gut (B26). Für den Hochwasserschutz und die Renaturierung an der Kleinen Emme im Bereich Schachen wurde ein Sonderkredit von 8,2 Millionen Franken bewilligt (B27).
Die Session wird am Dienstag, 10. September 2024 gemäss Traktandenliste fortgesetzt.
2. Tag Der Kantonsrat Luzern hat einen Vorstoss der Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) überwiesen, welcher Anpassungen bei der Rückzahlung von Covid-19-Härtefallgeldern vorsieht. Weiter sagte der Rat Ja zur Aufhebung der Liste säumiger Prämienzahler.
Die Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) sprach sich Anfang Juli dafür aus, dass Covid-19-Härtefallzahlungen unter gewissen Voraussetzungen von der bedingten Gewinnrückzahlung zu befreien sind (Mitteilung vom 2. Juli 2024). Betroffen sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz von unter 5 Millionen Franken. Mittels einer für dringlich erklärten Motion (M246) beantragte die WAK ein Dekret, wonach unter anderem auf die Rückerstattung der vor dem 21. April 2021 ausgerichteten À-fonds-perdu-Beiträge verzichtet wird. Der Kantonsrat hat den Vorstoss mit 86 gegen 27 Stimmen überwiesen, nun muss die Regierung das Dekret ausarbeiten. Der Kanton Luzern verzichtet damit auf die Rückforderung von rund 7 Millionen Franken.
Liste säumiger Prämienzahler wird abgeschafft
Aufgehoben wird im Kanton Luzern die Liste säumiger Prämienzahlerinnen und -zahler (LSP). Der Kantonsrat erklärte eine Motion als erheblich (M22), welche die notwendige Gesetzesänderung vorsieht. Der Kanton Luzern hatte die LSP 2012 eingeführt. Ein Vergleich zwischen den Kantonen zeigte nicht eindeutig, dass mit der Liste die Anzahl säumiger Prämienzahlerinnen und –zahler erfolgreich reduziert werden konnte.
Während der beiden ersten Tage der September-Session behandelte der Kantonsrat 29 von insgesamt 51 Geschäften auf der Traktandenliste. Am kommenden Montag, 16. September 2024, trifft sich der Luzerner Kantonsrat zum dritten Tag der September-Session.
3. Tag – Der Luzerner Kantonsrat hat einen Vorstoss überwiesen der verlangt, dass es den Gemeinden ermöglicht werden soll, Entscheide der Denkmalpflege zu korrigieren. Weiter verlangt der Kantonsrat eine Anpassung des Ruhetags- und Ladeschlussgesetzes.
Die Gemeinden sollen bei der Denkmalpflege mehr Kompetenzen erhalten. Dies verlangt ein Vorstoss (M1), den der Kantonsrat erheblich erklärt hat. Etwa sollen Entscheide der Denkmalpflege mit einer Volksabstimmung oder andern Mittel korrigiert werden können. Der Regierungsrat hatte den Vorstoss abgelehnt und darauf aufmerksam gemacht, dass dieser verfassungswidrig ist.
Moderate Anpassung der Öffnungszeiten von Hofläden
Für kleine Selbstbedienungsläden und Hofläden sollen nach dem Willen des Kantonsrates leicht angepasste Öffnungszeiten gelten. Ein Vorstoss (P188) wurde vom Kantonsrat erheblich erklärt und die Regierung muss prüfen, wie das Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes angepasst werden kann. Dem Anliegen einer moderaten Öffnung soll mit einer adäquaten Flächenbeschränkung und zeitlich grosszügigeren aber trotzdem klar definierten Rahmenbedingungen entsprochen werden.
Während der September-Session behandelte der Kantonsrat sämtliche 51 Geschäfte auf der Traktandenliste. Die Oktober-Session findet am 21./22. und 28. Oktober statt.
Die Video-Aufzeichnungen der Sessionshalbtage sind jeweils ab dem Folgetag im Archiv abrufbar.
Text: Staatskanzlei Kanton Luzern