Der Kanton Luzern senkt im kommenden Jahr den Steuerfuss von 1,6 auf neu 1,55 Einheiten. Der Kantonsrat hat dem Aufgaben- und Finanzplan AFP 2025-2028 und dem Voranschlag 2025 zugestimmt. An den erwarteten Einnahmen aus den OECD-Steuern sollen die Gemeinden angemessen beteiligt werden, verlangt der Kantonsrat. Die Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes ist vom Luzerner Kantonsrat in erster Beratung gutgeheissen worden. Die Stabilität und Solidarität unter den Gemeinden war dabei ein wichtiges Anliegen. Neu geregelt wird im Kanton Luzern das Betteln im öffentlichen Raum, das Parlament passte das Übertretungsstrafgesetz entsprechend an. Der dritte Tag der Oktober-Session im Luzerner Kantonsrat war für die Behandlung der parlamentarischen Vorstösse reserviert. Unter anderem beschäftigte sich der Kantonsrat mit Busspuren und der Kantonsstrasse im Seetal.

Geld aus OECD-Mindestbesteuerung für Gemeinden

Die für die kommenden Jahre zu erwartenden höheren Steuereinnahmen ermöglichen einen gezielten Ausbau der Leistungen unter anderem bei der Sicherheit, Bildung und Gesundheit. Bei der Beratung des Aufgaben- und Finanzplans AFP 2025-2028 (B33) verlangte der Kantonsrat zusätzliche Stellenprozente für den Datenschutz ab 2026. Weiter soll mehr Geld für den Strassenbau zur Verfügung gestellt werden, der Regierungsrat muss den zuständigen Kommissionen des Kantonsrates bis spätestens im Mai 2025 einen Vorschlag unterbreiten.

Der Klimaschutz war ebenfalls Thema in der Debatte zum AFP 2025-2028. Gegen den Willen der Regierung entschied das Parlament, das Globalbudget 2026 im Aufgabenbereich «Förderung Klima und Energie» um 24 Millionen Franken zu erhöhen. Bereits vor drei Jahren hatte das Parlament mit verschiedenen Vorstössen die Schaffung eines Klimafonds gefordert.

Ausführlich diskutierte der Kantonsrat über die Verteilung der Gelder, welche künftig aufgrund der OECD-Mindestbesteuerung in den Kanton Luzern fliessen. Die Regierung erwartet ab 2026 zusätzliche Einnahmen von 400 Millionen Franken jährlich, wovon 200 Millionen pro Jahr für die Standortförderung vorgesehen sind (Mitteilung vom 28. August 2024). Jene Gelder, welche nicht in die Weiterentwicklung der Standortförderung fliessen, sollen künftig zu gleichen Teilen an die Gemeinden und den Kanton gehen. Das entspricht der Forderung des Parlaments, die Gemeinden seien angemessen an den Erträgen zu beteiligen.

Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung

In zweiter Beratung hiess der Kantonsrat die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips in der Verwaltung gut (B25). Luzern führt als einer der letzten Kantone das Öffentlichkeitsprinzip ein. Die einzelnen Gesetzesänderungen sollen ab Mitte 2025 in Kraft treten.

Teilrevision des Kantonalen Finanzausgleichsgesetz

Die Steuererträge der Gemeinden haben sich regional sehr unterschiedlich entwickelt, weshalb der Kantonsrat das Finanzausgleichsgesetz (B32) teilweise überarbeitet hat. Er verlangt allerdings für die zweite Beratung im Dezember Anpassungen, damit die Beträge für die Geber- und die Nehmergemeinden nicht zu stark anwachsen. Mit der Teilrevision des Gesetzes werden finanzielle Unterschiede zwischen den Gemeinden ausgeglichen, damit alle Kommunen ähnliche Leistungen zu vertretbaren Steuern anbieten können. Ausgeglichen werden die Ressourcen (Steuereinnahmen) und die Lasten (kaum beeinflussbare Ausgaben). Der Kantonsrat machte klar, dass die Teilrevision nur eine Übergangslösung sein darf und bald die Totalrevision des Finanzausgleichsgesetzes folgen muss.

Betteln ist teilweise erlaubt

Neu geregelt wird das Betteln im öffentlichen Raum. Das Parlament passte das Übertretungsstrafgesetz (B30) an, womit das Betteln im Kanton Luzern neu teilweise erlaubt ist, wenn dabei die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gestört wird (Video). Nötig wurde die Gesetzesanpassung aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte.
Für das neue kantonale Verwaltungsgebäude am Seetalplatz KVSE bewilligte der Kantonsrat einen Zusatzkredit von 14,25 Millionen Franken (B31) für die Aufstockung des Neubaus im Innenhof und energietechnische Verbesserungen.

Diskussionen über Höhenklinik Montana

Im Rahmen eines dringlichen Vorstosses (A277) verlangte der Kantonsrat Auskunft über den gescheiterten Verkauf der Höhenklinik Montana. Die Regierung wies darauf hin, dass nun eine Task-Force das weitere Vorgehen prüfen werde. Es gibt drei Möglichkeiten für die Höhenklinik: Weiterbetrieb, Verkauf oder Schliessung.

Der Kantonsrat hat zudem einen Vorstoss (M140) überwiesen, welcher eine Kantonsinitiative für den Durchgangsbahnhof Luzern DBL verlangt. Die Initiative fordert, dass der DBL spätestens 2040 vollständig eröffnet wird.

Die Förderung des öffentlichen Verkehrs öV ist dem Kantonsrat wichtig. Viele der Massnahmen sind im aktuellen Strassenbauprogramm enthalten. Der Kantonsrat will, dass Busspuren besondere Beachtung erhalten. Ein Vorstoss für eine konsequente Busbeschleunigung (P168) wurde teilweise erheblich erklärt.

Der Kantonsrat stellte in einem Vorstoss (A203) Fragen zur Kantonsstrasse im Seetal, deren Ausbau aus seiner Sicht nur langsam vorankommt. Die Regierung wies in ihren Antworten darauf hin, dass einerseits Fachkräfte fehlen, sucht der Kanton Luzern doch noch immer Projektleiter. Andererseits sind nicht alle Vorhaben im Aufgaben- und Finanzplan AFP eingestellt und die finanziellen Mittel entsprechend nicht bewilligt.

Der dritte Tag stand im Zeichen verschiedener Vorstösse

Der Kanton Luzern ist im Rahmen des Bistumskonkordats aus dem Jahr 1828 mitverantwortlich für die Finanzierung der Domherren des Bistums Basel. Der Kantonsrat will dieses Konkordat weiterführen und hat einen Vorstoss (M54) abgelehnt, welcher die Kündigung des Bistumskonkordats verlangt hatte.

Am Ende der Oktober-Session wurde Judith Schmutz (Grüne, Luzern) aus dem Kantonsrat verabschiedet. Sie war 2019 ins Parlament gewählt worden und amtete im vergangenen Jahr als jüngste Kantonsratspräsidentin in der Geschichte des Kantons Luzern. Nachfolger von Judith Schmutz wird Roman Bolliger aus Hochdorf.

Text: Staatskanzlei Kanton Luzern