Der Luzerner Kantonsrat stützt das neue E-Government-Gesetz, welches der Regierungsrat als Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Digitalisierung jetzt!» unterbreitet hat. Weiter heisst der Kantonsrat die Änderung des Stimmrechtsgesetzes und die Mitfinanzierung der Überdachung der Autobahn A2 in Kriens gut. Die Vorgaben für das Bauen ausserhalb der Bauzone treten frühestens Ende 2027 in Kraft. Dies hat der Kantonsrat am zweiten Tag der Mai-Session entschieden. Das Parlament diskutierte zudem über Lohngleichheit für Frauen und Männer.

Die Verwaltung soll sich weiter digitalisieren. Das E-Government-Gesetz sei dafür die richtige Lösung, findet der Kantonsrat. Die Volksinitiative «Digitalisierung jetzt!» der Jungfreisinnigen (B 71) lehnt das Parlament hingegen ab. Der Ausbau der Digitalisierung müsse nicht in die Verfassung geschrieben werden, befand die Mehrheit. Zudem bestehe die Gefahr, dass mit einer Priorisierung auf «digital first» Menschen ohne Computer und Smartphone benachteiligt werden könnten.

Wahlzettel statt Listenheft
Bei Mehrheitswahlen gibt es im Kanton Luzern künftig nur noch einen Wahlzettel, dies anstelle eines Listenhefts. Der Kantonsrat hat das Stimmrechtsgesetz (B 73) angepasst, dies auch mit Blick auf die Digitalisierung. Künftig muss den Stimmberechtigten nicht mehr die gesamte Vorlage per Post zugestellt werden. Für die Meinungsbildung wesentliche Inhalte müssen aus den Abstimmungserläuterungen jedoch hervorgehen. Sämtliche Unterlagen müssen im Internet oder bei der Gemeinde einsehbar sein.

Autobahnanschluss Buchrain und Überdachung A2 in Kriens

Die Engpässe beim Autobahnanschluss Buchrain sollen behoben werden. Das Parlament bewilligte für die Planung einen Kredit von 3,1 Millionen Franken (B 70). Weiter wurde die Mitfinanzierung der Überdachung der Autobahn A2 in Luzern-Süd gutgeheissen (B 75). Das Bundesamt für Strassen ASTRA, der Kanton und die Stadt Kriens finanzieren diese gemeinsam. Der Kantonsbeitrag beträgt 50 Millionen Franken (Stand: Oktober 2024).

Zustimmung erhielt auch die Erweiterung und Umnutzung der Kantonsschule Reussbühl (B 80). Insgesamt kostet diese 81,4 Millionen Franken.

In zweiter Beratung hat der Kantonsrat dem Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Gegen Fan-Gewalt» (B 74) zugstimmt. Die Volksabstimmung findet im Herbst 2026 statt.

Aus dem Kantonsrat verabschiedet wurde Claudia Huser (GLP, Luzern). Sie war seit 2015 Mitglied im Luzerner Kantonsparlament. Ihr Nachfolgerin wird Judith Meyer (GLP, Luzern).

Die kantonalen Gestaltungsvorgaben «Bauen ausserhalb der Bauzone» treten später in Kraft als ursprünglich geplant. Der Kantonsrat hat einen Vorstoss (M 765) überwiesen und damit die Gestaltungsvorgaben bis Ende 2027 sistiert. Geplant ist in einem nächsten Schritt, eine breite Vernehmlassung durchzuführen.

In der Schweiz sind Unternehmen mit 100 oder mehr Angestellten zu Lohngleichheit für Frauen und Männer bei gleichwertiger Arbeit verpflichtet. Ein Vorstoss (M 409) verlangte, dass die Verpflichtung im Kanton Luzern bereits für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden gelten soll. Der Kantonsrat lehnte dies ab. Der administrative Aufwand dafür sei zu gross. Es brauche keine zusätzlichen Regeln, so das Parlament.

Der Kantonsrat lehnte einen Vorstoss (P 552) ab, welcher gesetzliche Grundlagen verlangte, um arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich systematisch für gemeinnützige Arbeiten einsetzen zu können. Die Mehrheit im Parlament war der Ansicht, dass die nötigen gesetzlichen Grundlagen bereits bestehen. Eine Verpflichtung zu unentgeltlichen Arbeitseinsätzen würde zudem gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstossen.

Während der Mai-Session hat der Luzerner Kantonsrat über 40 Geschäfte behandelt. Die Aufzeichnungen vergangener Sessionstage sind im Archiv auf der Webseite zu finden.

Text: Kanton Luzern