Der Luzerner Kantonsrat hat am ersten Tag der März-Session die Volksinitiative «Gegen Fan-Gewalt» abgelehnt. Er unterstützt den Gegenentwurf des Regierungsrates. Deutlich gutgeheissen wurde das neue Fördermodell für mittelgrosse Kulturbetriebe. Einstimmig genehmigte der Kantonsrat den Grundstückkauf für das Kantonsgericht. Der Luzerner Kantonsrat will keinen fixen Eigenfinanzierungsgrad von mindestens 45 Prozent für die grossen Kulturinstitutionen. Er hat einen entsprechenden Vorstoss abgelehnt. Das Parlament diskutierte auch über Fragen der Public Corporate Governance, dies im Zusammenhang mit dem Sozialversicherungszentrum Wirtschaft Arbeit Soziales Luzern (WAS). Der Luzerner Kantonsrat hat sich am dritten Tag der März-Session unter anderem mit der Sterbehilfe befasst und entschieden, dass die gesetzlichen Grundlagen dazu angepasst werden sollen. Weiter sollen im Kanton Luzern für Investitionen in energetische Sanierungen auch nach der Abschaffung des Eigenmietwerts steuerliche Abzüge möglich sein.
Der Kantonsrat setzt bei der Verhinderung von Gewalt rund um Fussballspiele auf den «Luzerner Weg» mit verbindlichen Auflagen an den FC Luzern, polizeilichen Massnahmen sowie Dialog und Prävention. Er unterstützt den Gegenentwurf zur Volksinitiative «Gegen Fan-Gewalt» (B 74). Die Initiative dagegen wird abgelehnt, weil sie wenig zielführend sei. Sie verlangt unter anderem Identitätskontrollen. Dies erachtet die Mehrheit des Kantonsrates als nutzlos, da Daten von Matchbesucherinnen und -besuchern nicht gespeichert werden dürfen.
Das neue Fördermodell für mittelgrosse Kulturbetriebe (B 69) wird vom Parlament befürwortet. Wiederkehrende strukturelle und betriebliche Kosten ausgewählter Kulturbetriebe werden von Kanton und Gemeinden künftig zu je 50 Prozent getragen. Für den Kanton bedeutet dies Mehrkosten von jährlich maximal sechs Millionen Franken. Eine erste Botschaft hatte das Parlament vor drei Jahren zur Überarbeitung an den Regierungsrat zurückgewiesen.
Einstimmig für den neuen Standort des Kantonsgerichts
Der neue Standort für das Kantonsgericht im Quartier Würzenbach in der Stadt Luzern ist vom Kantonsrat in erster Beratung gutgeheissen worden (B 76). Damit findet eine seit langer Zeit laufende Diskussion einen Abschluss. Der Sonderkredit von 18,5 Millionen Franken für den Kauf des Grundstücks wurde einstimmig bewilligt. Die Volksabstimmung findet am 14. Juni 2026 statt.
Der Kantonsrat hat das Gesetz über die Wirtschaftsförderung und Regionalpolitik (B 65) in der zweiten Beratung verabschiedet. Die Gesetzesänderung ist die Folge der OECD-Mindestbesteuerung. Vorgesehen ist ein Massnahmenpaket für die Standortförderung von jährlich rund 300 Millionen Franken. Die Volksabstimmung ist für kommenden September geplant.
Aus dem Kantonsrat verabschiedet wurde Peter Fässler (SP, Luzern). Er war seit 2014 Mitglied des Luzerner Kantonsparlaments. Sein Nachfolger wird André Renggli (SP, Ebikon).
Am ersten Tag der März-Session hat der Luzerner Kantonsrat 25 Geschäfte auf der Traktandenliste behandelt. Die Session wird am Dienstag, 24. März 2026, fortgesetzt und kann live auf www.lu.ch oder auf der Tribüne im Kantonsratssaal mitverfolgt werden.
Ein Vorstoss (M 305) verlangte, es sei ein Eigenfinanzierungsgrad von mindestens 45 Prozent für die fünf grossen Kulturbetriebe im Kulturförderungsgesetz festzuschreiben. Gemäss der aktuellen Leistungsvereinbarung muss der Eigenfinanzierungsgrad für das Luzerner Theater lediglich mindestens 18 Prozent betragen. Der Kantonsrat lehnte den Vorstoss ab, allerdings sollen Möglichkeiten für eine Verbesserung des Eigenfinanzierungsgrades geprüft werden. Der Vorstoss wurde als Postulat teilweise erheblich erklärt.
Fragen zur Public Corporate Governance (PCG) im Zusammenhang mit dem Verwaltungsratspräsidium des Sozialversicherungszentrums WAS hat der Kantonsrat im Rahmen von zwei dringlichen Vorstössen (A 707/A 708) diskutiert. Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier erwarten eine Aufarbeitung der Vorkommnisse im Verwaltungsrat des WAS (Mitteilung vom 2. März 2026). Die Regierung verwies auf eine entsprechende externe Untersuchung sowie eine von der Aufsichts- und Kontrollkommission (AKK) des Kantonsrates eingereichte Strafanzeige. Die aktuellen PCG-Vorgaben würden unter Berücksichtigung der zu erwartenden Untersuchungsergebnisse neu beurteilt.
Zustimmung zu den Plänen der Universität
Der Kantonsrat hat einen Vorstoss (P 604) abgelehnt, welcher den Erhalt des Fachs Religionswissenschaft an der Universität Luzern verlangte. Die Ablehnung wurde mit den geringen Studierendenzahlen begründet. Die Ausgaben können nicht mit den Einnahmen gedeckt werden. Der Universitätsrat hatte aufgrund dieses strukturellen Defizits entsprechende Sparmassnahmen beschlossen.
Aus dem Kantonsrat verabschiedet wurde Heidi Scherer (FDP, Meggen). Sie war seit 2013 Mitglied im Luzerner Kantonsparlament. Ihr Nachfolger wird Matthias Erni (FDP, Kriens).
Schwerkranke Menschen, die sterben wollen, müssen im Kanton Luzern für eine externe Suizidbegleitung die Spitäler verlassen. Die persönliche Selbstbestimmung über die Sterbehilfe hängt damit vom jeweiligen Aufenthaltsort ab. Der Luzerner Kantonsrat will dies ändern und überwies einen Vorstoss (M 406) über Sterbehilfe in öffentlichen Gesundheits- und Sozialeinrichtungen. Im Zentrum stehe die Selbstbestimmung bis zum Lebensende, argumentierte die Mehrheit. Der Regierungsrat muss nun einen Vorschlag für die Anpassung der gesetzlichen Grundlagen erarbeiten.
Die Portokosten für die Rücksendung von Wahl- und Abstimmungsunterlagen werden weiterhin von den Stimmberechtigten bezahlt. Ein Vorstoss (M 477) hatte verlangt, dass der Kanton das Porto bezahlen soll. Die Mehrheit im Kantonsparlament lehnte das frankierte Rücksendecouvert ab. Damit bleibt es weiterhin den Gemeinden überlassen, ob sie das Porto übernehmen. Momentan ist dies in acht Gemeinden der Fall.
Weiterhin Steuerabzüge für Energiesanierungen
Für Investitionen in energetische Sanierungen sollen im Kanton Luzern weiterhin steuerliche Abzüge möglich sein. Zwar fallen mit der Abschaffung des Eigenmietwerts solche Abzüge auf Bundesebene grundsätzlich weg. Der Kantonsrat verlangt jedoch, dass der Regierungsrat Möglichkeiten prüft, mit Anpassungen im kantonalen Steuergesetz solche Abzüge auch künftig zu ermöglichen. Ein entsprechender Vorstoss (P 535) wurde klar überwiesen.
Während der März-Session hat der Luzerner Kantonsrat über 60 Geschäfte auf der Traktandenliste behandelt. Die Aufzeichnungen vergangener Sessionstage sind im Archiv auf der Webseite zu finden.
Text: Kanton Luzern

