Sessionsrückblick September ’26

08/09/26

In den nächsten Jahren sind hohe Investitionen in die Mobilitätsinfrastruktur nötig. Der Kantonsrat hat deshalb den Verteilschlüssel für die zweckgebundenen Einnahmen aus den Verkehrssteuern und der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe LSVA geändert. Künftig fliesst mehr Geld in die Strasseninfrastruktur. Gleichzeitig werden die Beiträge aus allgemeinen Staatsmitteln an den öffentlichen Verkehr erhöht. Der Kantonsrat hält am bestehenden Wahlsystem fest. Er hat zwei Volksinitiativen deutlich abgelehnt, welche die Anzahl der Listen bei kommenden Wahlen reduzieren wollen. Das letzte Wort haben die Stimmberechtigten. Alle Mobilitätsmassnahmen im Kanton Luzern werden neu in einem einzigen Planungsinstrument koordiniert. Der Kantonsrat hat dem Programm Gesamtmobilität klar zugestimmt. Das erste Massnahmenprogramm umfasst die Jahre 2027–2030.

Der Kantonsrat hat den Verteilschlüssel für die zweckgebundenen Einnahmen aus den Verkehrssteuern und der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe LSVA geändert. Neu gibt es 90 statt 65 Prozent für die Strassenaufwendungen und 10 statt wie bisher 35 Prozent für die öV-Aufwendungen (B 102). Die Strasseninfrastruktur diene auch dem strassengebundenen öV, dem Velo- und Fussverkehr, befand der Kantonsrat in der ersten Beratung. Damit für die Förderung des öV weiterhin genügend Gelder zur Verfügung stehen, sollen ab 2028 die Beiträge aus den allgemeinen Staatsmitteln erhöht werden.

Der Kantonsrat hat den Verteilschlüssel für die zweckgebundenen Einnahmen aus den Verkehrssteuern und der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe LSVA geändert. Neu gibt es 90 statt 65 Prozent für die Strassenaufwendungen und 10 statt wie bisher 35 Prozent für die öV-Aufwendungen (B 102). Die Strasseninfrastruktur diene auch dem strassengebundenen öV, dem Velo- und Fussverkehr, befand der Kantonsrat in der ersten Beratung. Damit für die Förderung des öV weiterhin genügend Gelder zur Verfügung stehen, sollen ab 2028 die Beiträge aus den allgemeinen Staatsmitteln erhöht werden.

Kommission muss bei Unvereinbarkeit nachjustieren
Wer darf in Behörden und Gremien Einsitz nehmen und wer darf dies aufgrund möglicher Interessenkonflikte nicht? Mit einem Gesetzespaket (B 96) will der Regierungsrat die Unvereinbarkeitsvorschriften neu regeln. Der Kantonsrat war sich zwar einig, dass Gesetzesanpassungen nötig sind. Allerdings befand eine deutliche Mehrheit, dass es noch einige offene Fragen gibt. Die Vorlage wurde deshalb zur Überarbeitung an die zuständige Kommission zurückgewiesen.

Im Kanton Luzern wird das Gesetz über die Niederlassung und den Aufenthalt (B 99) modernisiert. In erster Beratung hiess der Kantonsrat die Totalrevision einstimmig gut. Die Anpassung ist aufgrund des digitalen Wandels nötig. So muss beispielsweise bei der Anmeldung in einer neuen Gemeinde in Zukunft kein physischer Heimatschein mehr hinterlegt werden.

Finanzielle Unterstützung für die PH Luzern
Im Jahr 2031 soll der neue Campus Horw bezogen werden. Auch die PH Luzern wird dort einziehen. Der Kantonsrat hat entschieden, die PH Luzern mit einem Kredit von 20 Millionen Franken für die Erstausstattung zu unterstützen (B 105). Insgesamt rechnet die Pädagogische Hochschule in diesem Bereich mit Kosten von 48 Millionen Franken, welche sie allerdings nicht selbst stemmen kann.

Kanton und Gemeinden teilen sich Sanierungskosten
Die Sanierung verschmutzter Böden bezahlen Kanton und Gemeinden künftig gemeinsam, der Kantonsrat hat die Gesetzesanpassung (B 83) in zweiter Beratung einstimmig gutgeheissen. Ebenfalls in zweiter Beratung stimmte das Parlament der Anpassung des Prämienverbilligungsgesetzes ohne Gegenstimme zu (B 90). Konkubinatspaare mit gemeinsamen Kindern werden somit bei der Berechnung der Prämienverbilligung gleichbehandelt wie Ehepaare.

Aus dem Kantonsrat verabschiedet wurde Gian Waldvogel (Grüne, Horw). Er war seit 2022 Mitglied des Luzerner Kantonsparlaments. Seine Nachfolge tritt Zita Bucher (Grüne, Kriens) an.

Bei den Kantonsratswahlen 2023 haben die Stimmberechtigten in einzelnen Wahlkreisen bis zu 16 Wahllisten erhalten. Die Volksinitiativen «Faire Wahlen ohne Listenflut» der GLP und «Stopp Listenflut» der SVP (B 93) haben das Ziel, dass es künftig weniger Listen sind. Die GLP-Initiative will den sogenannten doppelten Pukelsheim einführen. Bei diesem Wahlsystem werden in einem ersten Schritt sämtliche Wahlkreise zusammengelegt und danach die Parlamentssitze proportional verteilt.

Die SVP-Initiative hingegen will pro Liste nur noch eine Listenverbindung mit gleicher Bezeichnung zulassen. Die Mehrheit im Kantonsrat war jedoch der Meinung, dass sich das aktuelle System bewährt und lehnte beide Initiativen ab. Nun entscheiden die Stimmberechtigten in einer Doppelabstimmung mit Stichfrage. Der Zeitpunkt der Abstimmung ist noch offen.

Aus dem Kantonsrat verabschiedet wurde Marlis Krummenacher-Feer (Die Mitte, Root). Sie politisierte über elf Jahre im Kantonsparlament, ihr Nachfolger ist Bruno Purtschert (Die Mitte, Kriens).

Bei der Mobilitätsplanung kannte der Kanton Luzern bisher unterschiedliche Berichte, Konzepte und Planungen. Das Programm Gesamtmobilität koordiniert neu alle Mobilitätsmassnahmen in einem einzigen Instrument. Der Kantonsrat stimmte dem Programm Gesamtmobilität (B 103) deutlich zu. Das erste Massnahmenprogramm umfasst die Jahre 2027–2030 und beinhaltet Infrastruktur- und Angebotsmassnahmen sowie strategische Planungsarbeiten. Der Kantonsrat überwies zahlreiche Anträge. Er verlangte unter anderem, dass im nächsten Programm regionale Mobilitätskonzepte noch besser abgebildet werden. Zudem bestimmte das Parlament, dass der Regierungsrat den Ausbau des Nachtnetzes auf der Landschaft prüfen muss.

Entlastung für Klassenlehrpersonen an Berufsfachschulen
Die Klassenlehrpersonen an Berufsfachschulen werden leicht entlastet. Der Kantonsrat hat einen Vorstoss (P 627) erheblich erklärt, welcher die Klassenlehrpersonen für Lernende im ersten Lehrjahr im Umfang von einer halben Lektion pro Woche und Klasse entlasten will. Zwei weitere Vorstösse (P 376, P 642), welche die Entlastung für Klassenehrpersonen für sämtliche Lehrjahre und auch auf Sekundarstufe II verlangten, wurden teilweise erheblich erklärt.

Weiter verlangt der Kantonsrat vom Regierungsrat, dass er die Einführung der Schulsozialarbeit an Berufsschulen und auf der Sekundarstufe II prüft. Der Vorstoss (P 417) der Kommission Erziehung, Bildung und Kultur EBKK wurde erheblich erklärt.

Text: Kanton Luzern

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