Am ersten Tag der Januar-Session hat der Luzerner Kantonsrat die Vorlage für die Weiterentwicklung der Standortförderung verabschiedet. Weiter wurden neue Regeln für Selbstbedienungsläden ohne Verkaufspersonal festgelegt und die Bedingungen für Shops bei Ladestationen für Elektrofahrzeuge definiert. Anpassungen bei den Verkehrssteuern für vollelektrische Kleinmotorfahrzeuge, besserer Schutz vor Gewalt oder die Abschaffung der Überschussabgabe der Gebäudeversicherung: Der Luzerner Kantonsrat hat am zweiten Tag der Januar-Session zahlreiche Vorstösse behandelt. Mit einer Standesinitiative soll Luzern eine vereinfachte Meldepflicht für Pflanzenschutzmittel verlangen.

 

Der Kanton Luzern ist ein attraktiver Standort für Unternehmen. Wegen der OECD-Mindestbesteuerung müssen grosse internationale Unternehmen künftig mehr Steuern bezahlen. Der Kantonsrat will verhindern, dass Top-Steuerzahler abwandern und Steuereinnahmen wegfallen. Er hat das Gesetz über die Wirtschaftsförderung und Regionalpolitik (B 65) angepasst, welches ein Massnahmenpaket für die Standortförderung von jährlich rund 300 Millionen Franken vorsieht (Video).

Shops bei Ladestationen
Der Kantonsrat hat entschieden, dass Selbstbedienungsläden ohne Verkaufspersonal mit einer Fläche von maximal 30 Quadratmetern täglich von 5 bis 22 Uhr geöffnet sein dürfen. Eine Beschränkung auf Hofläden wurde äusserst knapp abgelehnt. Shops bei Ladestationen für Elektrofahrzeuge werden Tankstellenshops gleichgestellt. Voraussetzung ist, dass dort mindestens vier Ladepunkte mit einer Leistung von je mindestens 150 kW stehen und diese über eine gesamte gleichzeitige Ladeleistung von mindestens 300 kW verfügen. Das Ruhetags- und Ladenschlussgesetz (B 59) im Kanton Luzern soll nun angepasst werden. SVP und SP kündigten das Referendum gegen die Vorlage an.

Bushaltekante entlang der Pilatusstrasse
Für eine öV-Optimierung bewilligte der Kantonsrat einen Sonderkredit von 3,8 Millionen Franken für Anpassungen der Busperrons beim Torbogen in der Stadt Luzern (B 67). Das entsprechende Projekt sieht zudem eine neue Doppelhaltekante entlang der Pilatusstrasse vor. Diese Anpassungen sind nötig für neue Bus-Durchmesserlinien.

Aus dem Kantonsrat verabschiedet wurden Daniel Piazza (Die Mitte, Malters) und Angelina Spörri (GLP, Eschenbach). Piazza war seit 2015 Mitglied des Kantonsrates. Sein Nachfolger wird Claudio Spescha (Die Mitte, Malters). Angelina Spörri sass über sechs Jahre im Parlament, ihr Nachfolger ist Tobias Lang (GLP, Rothenburg).

Am ersten Tag der Januar-Session hat der Luzerner Kantonsrat 12 Geschäfte auf der Traktandenliste behandelt. Die Session wird am Dienstag, 27. Januar 2026, fortgesetzt und kann live auf www.lu.ch oder auf der Tribüne im Kantonsratssaal mitverfolgt werden.

Der Kanton Luzern muss mit einer Standesinitiative verlangen, dass die Melde- und Aufzeichnungspflicht für Pflanzenschutzmittel und Nährstoffe massiv vereinfacht wird. Der Kantonsrat hat dazu einen Vorstoss (M 333) erheblich erklärt. Der Regierungsrat hatte diesen abgelehnt mit dem Hinweis, dass eine übermässige Lockerung die gesetzlich verankerten Reduktionsziele gefährden könnte.

Die Gebäudeversicherung Luzern GVL entrichtet bei positiven Geschäftsabschlüssen maximal 1,5 Millionen Franken jährlich an den Kanton. Diese Überschussabgabe wurde im Rahmen des Konsolidierungsprogramms 2017 beschlossen. Der Kantonsrat will nun diese Abgabe aufgrund der guten finanziellen Lage des Kantons streichen. Er hat dazu einen Vorstoss (M 276) erheblich erklärt. Der Regierungsrat muss jetzt das Gebäudeversicherungsgesetz anpassen.

Verkehrssteuern für Mikroautos nachjustieren
Vollelektrische Kleinmotorfahrzeuge wie etwa ein Microlino profitieren aktuell nicht vom Bonus-Malus-System. Die Verkehrssteuern für diese Mikroautos sind in den ersten fünf Jahren nach Inverkehrsetzung höher als bei grossen, schweren Elektroautos (z.B. Audi e-tron). Der Kantonsrat will dies ändern und hat gegen den Willen des Regierungsrates einen Vorstoss (P 404) erheblich erklärt. Der Regierungsrat muss nun prüfen, wie man die Verkehrssteuern nachjustieren kann.

Mehr Schutz für Gewaltopfer
Gewaltschutzmassnahmen wie Kontakt- oder Annäherungsverbote entfalten ihre Wirkung nur innerhalb des Kantons. Den Behörden fehlt die Möglichkeit, ausserkantonale Anordnungen zu vollziehen. Das schwächt den Schutz von Gewaltopfern, die etwa in einem Nachbarkanton wohnen, aber im Kanton Luzern arbeiten. Der Kantonsrat will die Betroffenen besser schützen. Er hat einen Vorstoss (M 441) erheblich erklärt und verlangt die Schaffung von gesetzlichen Grundlagen.

Währen der Januar-Session hat der Luzerner Kantonsrat 33 Geschäfte auf der Traktandenliste behandelt. Die Videos der Sessionshalbtage stehen auf der Archivseite jeweils ab dem Folgetag zur Verfügung.

Text: Kanton Luzern