Der Planungsbericht Gesundheitsversorgung zeigt die strategischen Ziele des Kantons Luzern im Bereich der ambulanten und stationären Gesundheitsversorgung ab 2025 bis 2030 auf. Der Kantonsrat hat vom Bericht zustimmend Kenntnis genommen. Am ersten Tag der Dezember-Session sprach sich das Parlament zudem für die Auflösung der Kollaturverpflichtung mit der Kirchgemeinde St. Urban aus.
Am zweiten Tag der Dezember-Session hat das Parlament die Kriterien für Tempo-30-Abschnitte auf Kantonsstrassen innerorts diskutiert und vom Planungsbericht zustimmend Kenntnis genommen. Weiter beschäftigte sich der Kantonsrat mit der Volksinitiative «Tempo 50 auf Hauptverkehrsachsen innerorts» sowie Vorstössen zu den Entlassungen beim Stahlkonzern Swiss Steel.
Der Kantonsrat ist grundsätzlich einverstanden mit den strategischen Zielen im Gesundheitswesen und hat vom Planungsbericht über die Gesundheitsversorgung (B 36) zustimmend Kenntnis genommen. Kostendruck und Fachkräftemangel sind zwei Beispiele von Herausforderungen, welche es in den kommenden Jahren zu bewältigen gilt. Der Planungsbericht zeigt Massnahmen auf, wie die Gesundheitsversorgung im ambulanten und stationären Bereich weiterentwickelt werden soll. Dazu gehören regionale Gesundheitsnetzwerke, eine verstärkte Digitalisierung, die Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen und die Förderung der Gesundheitskompetenz der Bevölkerung. Der Kantonsrat verlangt zudem, dass der Aufbau einer überkantonalen Anlaufstelle für Long Covid und das chronische Fatigue-Syndrom geprüft wird.
Kanton nicht mehr für Seelsorge zuständig
Mit der Auflösung der Kollaturverpflichtung (B 40) ist der Kanton Luzern nicht mehr für die katholische Seelsorge in St. Urban zuständig. Vor über 170 Jahren hatte sich der Kanton mit der Aufhebung des Klosters St. Urban verpflichtet, die Kosten für die Seelsorge in der Gemeinde zu übernehmen. Neu ist dafür die Kirchgemeinde St. Urban zuständig. Der Kantonsrat hat zugunsten der Kirchgemeinde eine Einmalzahlung von 7,48 Millionen Franken gesprochen, womit der Kanton dauerhaft von der finanziellen Belastung befreit wird.
In der zweiten Beratung stimmte der Kantonsrat dem teilrevidierten Finanzausgleichsgesetz (B 32) zu. Dabei wurden im Vergleich zur ersten Beratung im Oktober die vorgesehenen Mittel für die Gemeinden leicht angepasst. Ebenfalls klare Zustimmung in zweiter Beratung gab es für die Neuregelung des Bettelns im öffentlichen Raum (B 30).
Langjähriges Mitglied verabschiedet
Der Kantonsrat verabschiedete Gaudenz Zemp (FDP, Horw), der über neun Jahre im Parlament sass. Zemp wurde im vergangenen Jahr zum Gemeindepräsidenten von Horw gewählt. Ebenfalls zum letzten Mal dabei war Cornel Raess (SVP, Eschenbach), er war seit Mitte 2023 Mitglied des Kantonsrates.
Planungsbericht Tempo 30
Tempo 30 auf Kantonsstrassen sorgt regelmässig für Diskussionen. Der Planungsbericht «Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen innerorts» (B 28) zeigt klare, transparente Beurteilungskriterien für Tempo-30-Abschnitte auf Kantonsstrassen innerorts. Der Kantonsrat nahm vom Bericht zustimmend Kenntnis. Als Nächstes wird ein Leitfaden für die Gemeinden erarbeitet. So wissen diese genau, ob Gesuche für Tempo-30-Abschnitte bewilligt werden können.
Die Volksinitiative «Tempo 50 auf Hauptverkehrsachsen innerorts» (B 29) wurde vom Kantonsrat abgelehnt. Die Initiative will die allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerorts gesetzlich verankern und so den Ausbau von Tempo 30 verhindern. Das letzte Wort haben die Stimmberechtigten des Kantons Luzern im Mai 2025.
Massnahmen nach Entlassungswelle bei Swiss Steel
Der Personalabbau beim Stahlkonzern Swiss Steel war Inhalt von zwei dringlichen Postulaten (P 306, P 307), die vom Kantonsparlament erheblich erklärt wurden. Gefordert werden von der Regierung Massnahmen, um das Unternehmen bei der Bewältigung der Schwierigkeiten zu unterstützen. Der Regierungsrat zeigte auf, dass der Kanton bei der Kurzarbeitsentschädigung bereits aktiv geworden ist und beim Bund (SECO) zudem eine Verlängerung der Entschädigung über die Dauer von 18 Monaten hinaus angeregt hat.
Ladestationen für Elektroautos in Mehrfamilienhäusern
Die Elektromobilität im Kanton Luzern soll weiterhin gefördert werden. Der Kantonsrat erklärte ein dringliches Postulat (P 300) erheblich. Damit soll die Installation von Ladestationen in bestehenden Mehrfamilienhäuser weiterhin unterstützt werden. Ein dreijähriges Pilotprojekt läuft Ende 2024 aus, neue Fördermassnahmen sind aber erst 2026 zu erwarten. Der Kantonsrat will mit seinem Entscheid ein Stop and Go mit einem einjährigen Unterbruch des Förderprogramms verhindern.
Die Aus- und Weiterbildung unter anderem von Fachärztinnen und Fachärzten gehört zu den Leistungsaufträgen, welche der Regierungsrat den Spitälern auf der kantonalen Spitalliste erteilen kann. Für die Abgeltung dieser gemeinwirtschaftlichen Leistungen bewilligte der Kantonsrat einen Sonderkredit von 7,65 Millionen Franken (B 38). Weiter verabschiedete das Parlament das Massnahmenprogramm zum Schutz vor Naturgefahren und zur Revitalisierung der Gewässer (B 37) für die kommenden vier Jahre.
Text: Staatskanzlei Kanton Luzern