NEIN zur Volksinitiative “Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)”

Die Biodiversität in der Schweiz ist zurückgegangen. Daher schützen Bund und Kantone Biotope, bedrohte Arten sowie wertvolle Landschaften und Ortsbilder. Der Bund investiert jährlich rund 600 Millionen Franken in die Erhaltung der Artenvielfalt. Auch die Landwirtschaft widmet bereits heute ein Fünftel ihrer Flächen der Biodiversität. Dieses Engagement ist Natur- und Umweltorganisationen zu wenig, weshalb sie die Biodiversitätsinitiative lanciert haben. Die Initiative fordert unter anderem, dass 30 % der Fläche der Schweiz als Biodiversitätsfläche ausgewiesen werden. Damit würde die Initiative die Energie- und Lebensmittelproduktion stark einschränken, die Nutzung des Waldes sowie touristische Infrastrukturen im ländlichen Raum erschweren und das Bauen verteuern. Die einheimische Versorgung würde geschwächt und die Importe von Energie, Essen und Holz nähmen zu. Aus diesem Grund lehnen der Bundesrat und das eidgenössische Parlament die Initiative ab. Auch die FDP empfiehlt die Biodiversitätsinitiative abzulehnen.

 

JA zur Reform der beruflichen Vorsorge

Die BVG-Reform zielt darauf ab, die Finanzierung der 2. Säule (Pensionskasse) zu stärken. Das Leistungsniveau der beruflichen Vorsorge soll insgesamt erhalten und die Absicherung von Personen mit tiefen Einkommen sowie Teilzeitbeschäftigten verbessert werden. Mit der Senkung der Eintrittsschwelle werden mit der Reform neu zusätzlich rund 70 000 Personen in der 2. Säule versichert. Zudem werden die Lohnabzüge angepasst, so dass ältere Mitarbeitende bei den Sozialleistungen nicht mehr diskriminiert und für den Arbeitsmarkt attraktiver werden. Gegen die Reform wurde aus ideologischen Gründen von linker Seite das Referendum ergriffen. Der Bundesrat, der Ständerat wie auch der Nationalrat sehen die Dringlichkeit der Massnahmen und befürworten die BVG-Reform. Wir empfehlen den Räten zu folgen und einen weiteren Schritt in die Sicherung der Renten zu machen.

 

JA zur Revision des Steuergesetzes (Steuergesetzrevision 2025) im Kanton Luzern

Vor 25 Jahren hatte der Kanton Luzern eine Netto-Verschuldung von 2.5 Milliarden Schweizer Franken. Luzern wurde auch als Steuerhölle der Schweiz bezeichnet. Seither hat sich der Kanton äusserst positiv entwickelt. Heute verfügt der Kanton über ein Nettovermögen von rund 300 Millionen Schweizer Franken und konnte dank einer attraktiven Steuerstrategie in den letzten Jahren viele zahlungskräftige Steuerzahlerinnen und Steuerzahler anziehen. Es gilt nun, diese Attraktivität zu erhalten und den Kanton Luzern weiter zu stärken. Die Steuergesetzrevision 2025 ist die konsequente Weiterführung der bürgerlichen Finanz- und Steuerstrategie der letzten Jahre. Sie sorgt dafür, dass der Kanton Luzern auch in Zukunft attraktiv für Privatpersonen und Firmen ist. Mit der Reform werden sowohl Privatpersonen (neuer Sozialabzug für tiefe und mittlere Einkommen und Senkung der Steuern auf Vorsorge-Kapitalleistungen), Familien (Vereinfachung und Erhöhung Kinderabzug sowie Erhöhung des Abzugs für Drittbetreuung) und Firmen (Senkung der Kapitalsteuer und Erhöhung der Patentbox) entlastet. Der Kantonsrat stimmte der Steuergesetzrevision mit 84 JA- bei 29 NEIN-Stimmen zu. Auch unser Luzerner FDP-Kantonsrat Andreas Bärtschi unterstützt die ausgewogene Vorlage. Wir empfehlen Regierungsrat und Kantonsrat zu folgen und der Steuergesetzrevision zuzustimmen.